Arbeitgeber angestellter Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker fragen sich, falls sie ihren Arbeitnehmern die Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erstatten, ob eine solche Erstattung der Lohnsteuer unterliegt. Hier kann Entwarnung gegeben werden: Nach Auffassung des Finanzministeriums Thüringen liegt ein (steuerfreier) Auslagenersatz des Arbeitgebers vor, weil die Ausgaben vom Arbeitnehmer im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt werden und der Arbeitsausführung dienen.
Hinweis: Arbeitnehmer können Aufwendungen für den Erwerb und die Nutzung eines eHBA nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn sie die Aufwendungen nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen haben.